Übersetzen · online & bundesweit
Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen – auch mit Apostille
Für Standesamt, Visum, Einbürgerung oder Scheidung legen Sie eine ausländische Heiratsurkunde bei deutschen Stellen in der Regel mit beglaubigter Übersetzung vor. RAGUNATHAN übersetzt Heirats- und Eheurkunden aus 170 Sprachen und Dialekten ins Deutsche und aus dem Deutschen – einschließlich Apostille, Stempeln und Randvermerken. Sie beauftragen uns bundesweit online und kennen Festpreis und Liefertermin, bevor Kosten entstehen.
- Beglaubigt durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer:innen
- Foto oder Scan genügt – online, per E-Mail oder WhatsApp
- Unverbindliches Angebot mit Preis und Liefertermin
(öffnet in neuem Fenster)
Übersetzung anfragen
Kostenlos- Erfahrung
im Übersetzen - 40 Jahre
- geprüfte Dolmetscher:innen
& Übersetzer:innen - 1.000+
- Sprachen & Dialekte
– auch seltene - 170+
- Bundesländer – Lieferung
per Post & E-Mail - 16
Persönliche Beratung Fragen zu Ihrem Dokument? Wir helfen kostenlos weiter – Mo–Fr 08:30–16:30 Uhr.
0208 99 04 77Das Wichtigste in Kürze
- Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer:innen – in der Regel bundesweit anerkannt
- Apostille, Legalisation und alle Vermerke werden vollständig mitübersetzt
- Heiratsurkunden aus EU-Staaten brauchen keine Apostille, ein mehrsprachiges EU-Formular kann die Übersetzung ersetzen
- Für das unverbindliche Angebot genügt ein Foto oder Scan der Urkunde
- Lieferung im Original per Post, vorab als PDF per E-Mail oder zur Abholung in Mülheim an der Ruhr
Wofür brauche ich eine übersetzte Heiratsurkunde?
Eine übersetzte Heiratsurkunde brauchen Sie immer dann, wenn Sie eine im Ausland geschlossene Ehe gegenüber einer deutschen Stelle nachweisen. Typische Anlässe sind:
- Nachbeurkundung beim Standesamt: Haben Deutsche im Ausland geheiratet, kann die Ehe auf Antrag im deutschen Eheregister beurkundet werden (§ 34 Personenstandsgesetz, kurz PStG). Danach stellt das deutsche Standesamt Eheurkunden aus.
- Namensführung: Möchten Sie nach der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen führen, geben Sie eine Namenserklärung beim Standesamt ab. Die Heiratsurkunde ist dafür der zentrale Nachweis.
- Ehegattennachzug und Visum: Deutsche Botschaften und Konsulate verlangen für das Visum zum Ehegattennachzug die Heiratsurkunde, je nach Land mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille. Maßgeblich ist das Merkblatt der zuständigen Auslandsvertretung.
- Einbürgerung: Die Checkliste des Landes Nordrhein-Westfalen für Einbürgerungsanträge nennt die Heiratsurkunde aus dem Heimatland mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation.
- Scheidung: Dem Scheidungsantrag sollen die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder beiliegen (§ 133 Familienverfahrensgesetz, kurz FamFG). Die Gerichtssprache ist Deutsch. Für die Urkunden der Kinder lesen Sie mehr unter Geburtsurkunde übersetzen lassen.
- Neue Ehe: Wer schon verheiratet war, weist bei der Anmeldung einer neuen Eheschließung die letzte Ehe und deren Auflösung nach (§ 12 PStG).
- Hinterbliebenenrente: Für eine Witwen- oder Witwerrente weisen Hinterbliebene die Ehe nach, meist zusammen mit der Sterbeurkunde. Mehr dazu auf der Seite Sterbeurkunde übersetzen lassen.
Heiratsurkunde, Eheurkunde oder Auszug aus dem Eheregister – was ist der Unterschied?
Heiratsurkunde und Eheurkunde bezeichnen dasselbe Dokument: Das deutsche Personenstandsgesetz spricht von der Eheurkunde, im Alltag ist meist von der Heiratsurkunde die Rede. Neben der Eheurkunde stellt das Standesamt auch beglaubigte Registerausdrucke aus (§ 55 PStG). Die Eheurkunde enthält die wichtigsten Angaben zur Eheschließung. Der beglaubigte Registerausdruck aus dem Eheregister – oft Auszug aus dem Eheregister genannt – gibt dagegen alle Daten wieder, die das Standesamt zur Ehe eingetragen hat, auch spätere Hinweise etwa zu einer Namensänderung oder Scheidung.
Welche Fassung Sie brauchen, legt die Stelle fest, bei der Sie sie einreichen. Wir übersetzen beide beglaubigt – ebenso ausländische Gegenstücke wie das US-amerikanische Marriage Certificate, die dänische Vielsesattest oder Auszüge aus ausländischen Eheregistern. Für Urkunden aus der Türkei lesen Sie mehr unter beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch.
Brauche ich eine Apostille für meine Heiratsurkunde?
Ob Ihre ausländische Heiratsurkunde eine Apostille braucht, hängt vor allem vom Land der Eheschließung ab: Urkunden aus EU-Staaten sind davon befreit, für Urkunden aus anderen Staaten verlangen deutsche Stellen häufig eine Apostille oder eine Legalisation. Das Standesamt Köln zum Beispiel weist darauf hin, dass die Heiratsurkunde in vielen Fällen zusätzlich eine Apostille tragen oder vorher von der deutschen Botschaft legalisiert sein muss. Die Apostille stellt immer eine Behörde des Staates aus, in dem die Urkunde ausgestellt wurde – nie das Übersetzungsbüro.
Heirat in einem EU-Staat, etwa in Dänemark
Seit dem 16. Februar 2019 dürfen Behörden für Heiratsurkunden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat keine Apostille mehr verlangen (Verordnung (EU) 2016/1191). Das gilt auch für eine Heirat in Dänemark. Auf Antrag stellt die ausstellende Behörde zusätzlich ein mehrsprachiges Formular aus. Liegt es der Urkunde bei, darf eine Übersetzung nur in Ausnahmefällen verlangt werden. Nicht jeder Staat bietet jedes Formular an – fragen Sie bei der ausstellenden Stelle nach.
Heirat in den USA
Die USA sind Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Die Apostille stellt der Secretary of State des Bundesstaates aus, in dem die Heiratsurkunde ausgestellt wurde; die deutschen Auslandsvertretungen legalisieren US-Urkunden nicht mehr. In New York muss die Urkunde vorher von einem County Clerk oder einer Behörde des Bundesstaates beglaubigt werden. Für die beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen gibt es unsere beglaubigte Express-Übersetzung Englisch.
Internationale Heiratsurkunde
Die Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) von 1976 stellen mehrsprachige Heiratsurkunden aus. Das Standesamt Köln schreibt dazu: Legen Sie eine internationale Urkunde vor, ist keine Übersetzung nötig. Fragen Sie Ihr Standesamt, ob es das ebenso handhabt.
Wie lasse ich meine Heiratsurkunde auf Deutsch übersetzen?
Ihre Heiratsurkunde lassen Sie bei RAGUNATHAN in vier Schritten auf Deutsch übersetzen – online aus ganz Deutschland oder persönlich in unserem Büro in Mülheim an der Ruhr, wo Sie Unterlagen ohne Termin abgeben können.
- Urkunde senden
Foto oder Scan aller Seiten samt Apostille über unser Anfrageformular, per E-Mail oder WhatsApp.
- Namen abgleichen
Legen Sie bei Namen in nicht lateinischer Schrift Kopien beider Pässe bei, damit die Schreibweise zu Ihren übrigen Dokumenten passt.
- Angebot erhalten
Festpreis und Liefertermin, unverbindlich und bevor Kosten entstehen.
- Lieferung
beglaubigte Übersetzung im Original per Post, vorab als PDF per E-Mail oder zur Abholung im Büro.
Achten Sie darauf, wer übersetzt: Das Standesamt Köln etwa verlangt Übersetzungen von Übersetzer:innen, die in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Unsere Übersetzer:innen sind in Deutschland gerichtlich ermächtigt.
Kann ich eine deutsche Eheurkunde für das Ausland übersetzen lassen?
Ja – RAGUNATHAN übersetzt deutsche Eheurkunden und Registerausdrucke in die Sprache des Ziellandes, etwa für Behörden im Herkunftsland Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Fragen Sie vorher, ob dort eine internationale Eheurkunde vom deutschen Standesamt genügt; dann ist keine Übersetzung nötig. Verlangt die ausländische Stelle eine Übersetzung, bestimmt sie auch, ob eine Apostille dazugehört. Wir übersetzen unter anderem ins Englische, Türkische, Polnische, Russische, Ukrainische, Arabische und Persische.
Was kostet es, eine Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen zu lassen?
Was die beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde kostet, richtet sich nach Sprache, Umfang, Beglaubigung und Lieferzeit – den Festpreis erfahren Sie vor dem Auftrag. Eine einseitige Urkunde ist schnell übersetzt. Kommen Apostille, Legalisationsvermerke oder ein mehrseitiger Registerauszug hinzu, wächst der Umfang. Brauchen Sie mehrere Dokumente, zum Beispiel Heiratsurkunde und Geburtsurkunden für die Nachbeurkundung oder die Einbürgerung, schicken Sie alles zusammen. Sie erhalten dann ein Angebot für den gesamten Auftrag.
Warum RAGUNATHAN?
- Seit 1986
Erfahrung mit Heirats- und Personenstandsurkunden für Standesämter, Behörden und Gerichte.
- Ermächtigte Übersetzer:innen
Beglaubigt mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift, in der Regel bundesweit anerkannt.
- 170 Sprachen und Dialekte
Über 1.000 Sprachprofis, auch für seltene Sprachen und nicht lateinische Schriften.
- ISO 9001:2015
Vom TÜV SÜD zertifizierte Abläufe, Inhaber Mitglied im BDÜ – Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer.
Fragen zu Ihrer Heiratsurkunde oder zur Apostille? Rufen Sie uns an unter 0208 99 04 77 (Mo–Fr 08:30–16:30 Uhr) oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite.
FAQ
Häufige Fragen – Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen
Kurz und verständlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie gern persönlich.
Ihre Frage stellenWer darf eine Heiratsurkunde beglaubigt übersetzen?
Das dürfen nur Übersetzer:innen, die in Deutschland von einem Gericht oder der Justizverwaltung zugelassen sind. Je nach Bundesland heißen sie ermächtigt, beeidigt, vereidigt oder öffentlich bestellt. Mit Vermerk, Stempel und Unterschrift bestätigen sie, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Manche Standesämter, etwa in Köln, verlangen ausdrücklich eine Übersetzung von in Deutschland zugelassenen Fachleuten.
Muss ich meine Auslandsehe in Deutschland eintragen lassen?
Nein. Die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen Eheregister ist freiwillig und erfolgt nur auf Antrag (§ 34 PStG). Das ist möglich, wenn ein Ehegatte Deutscher ist; Gleiches gilt unter anderem für Staatenlose und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Der Vorteil: Sie erhalten danach deutsche Eheurkunden.
Ersetzt die Apostille die Übersetzung der Heiratsurkunde?
Nein. Die Apostille bestätigt nur, dass die Urkunde echt ist – etwa Unterschrift und Siegel der ausstellenden Behörde. Den Inhalt macht sie für deutsche Stellen nicht verständlich. Deshalb übersetzen wir Heiratsurkunde und Apostille gemeinsam in einem beglaubigten Dokument. Ob Sie überhaupt eine Apostille brauchen, hängt vom Land der Eheschließung und von der Stelle ab, bei der Sie die Urkunde einreichen.
Reicht ein Foto meiner Heiratsurkunde für die Übersetzung?
Ja. Für Angebot und Übersetzung genügt ein gut lesbares Foto oder ein Scan aller Seiten – auch der Rückseite mit Apostille oder Vermerken. Das Original müssen Sie uns nicht schicken. Rechnen Sie aber damit, dass Standesamt oder Botschaft bei der Abgabe zusätzlich Ihre Originalurkunde sehen möchten.
Wie lange dauert die Übersetzung einer Heiratsurkunde?
Den verbindlichen Liefertermin erfahren Sie mit dem Angebot. Er hängt vor allem von der Sprache und vom Umfang ab, also etwa davon, ob Apostille und Randvermerke dazukommen. Die PDF-Fassung per E-Mail erhalten Sie vor dem Original per Post. Haben Sie einen festen Termin beim Standesamt oder bei der Botschaft, rufen Sie uns an: 0208 99 04 77.
Brauche ich nach einer Heirat in Dänemark eine Übersetzung?
Nicht unbedingt. Weil Dänemark zur EU gehört, braucht die dänische Heiratsurkunde in Deutschland keine Apostille. Liegt ihr ein mehrsprachiges EU-Formular bei, darf eine deutsche Behörde eine Übersetzung nur in Ausnahmefällen verlangen. Ohne dieses Formular kann das Standesamt eine Übersetzung fordern. Fragen Sie deshalb vorher, welche Fassung Ihr Standesamt akzeptiert.
Kann ich meine Heiratsurkunde persönlich in Mülheim an der Ruhr abgeben?
Ja, ohne Termin. Unser Büro in der Limburgstraße 7 in Mülheim an der Ruhr (Styrum) ist montags bis freitags von 08:30 bis 16:30 Uhr geöffnet. Dort können Sie die fertige Übersetzung auch abholen. Aus dem übrigen Bundesgebiet beauftragen Sie uns einfach online und erhalten die Übersetzung per Post.
Einsatzorte
Aus Mülheim an der Ruhr – bundesweit für Sie da
- Mülheim an der Ruhr
- Bochum
- Bottrop
- Dortmund
- Duisburg
- Essen
- Gelsenkirchen
- Hagen
- Hamburg
- Hamm
- Herne
- Krefeld
- Oberhausen
- Recklinghausen
Leistungen
Weitere Leistungen
- Beglaubigte Express-Übersetzung Englisch
- Beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Ukrainisch/Russisch–Deutsch
- Dolmetscher Tamil–Deutsch
- Dolmetscher und Übersetzer für seltene Sprachen
- Führerschein übersetzen lassen
- Geburtsurkunde übersetzen lassen
- Übersetzungsbüro Montenegrinisch, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch
- Zeugnis übersetzen lassen
- Beglaubigte Übersetzungen & Fachübersetzungen
- Dolmetschen vor Ort, per Video & Telefon
Ihr Ort ist nicht dabei? Wir übersetzen für ganz Deutschland – Sie senden Ihre Dokumente einfach online.
Jetzt anfragenSie vertrauen uns
Dokument übersetzen lassen? Wir kümmern uns darum.
Laden Sie Ihr Dokument hoch – wir melden uns schnell mit Preis und Liefertermin.