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Übersetzungsbüro Montenegrinisch, Serbisch, Kroatisch und Bosnisch
Sie brauchen eine Urkunde, ein Zeugnis oder einen Führerschein aus Montenegro, Serbien, Kroatien oder Bosnien und Herzegowina auf Deutsch – oder deutsche Unterlagen für eine Behörde dort? Das Übersetzungsbüro RAGUNATHAN übersetzt aus allen vier Sprachen beglaubigt, in kyrillischer und lateinischer Schrift, und vermittelt Dolmetscher:innen für Behörde, Gericht und Arzt. Vorab erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit Preis und Liefertermin.
- Beglaubigt durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer:innen
- Foto oder Scan genügt – online, per E-Mail oder WhatsApp
- Unverbindliches Angebot mit Preis und Liefertermin
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Kostenlos- Erfahrung
im Übersetzen - 40 Jahre
- geprüfte Dolmetscher:innen
& Übersetzer:innen - 1.000+
- Sprachen & Dialekte
– auch seltene - 170+
- Bundesländer – Lieferung
per Post & E-Mail - 16
Persönliche Beratung Fragen zu Ihrem Dokument? Wir helfen kostenlos weiter – Mo–Fr 08:30–16:30 Uhr.
0208 99 04 77Das Wichtigste in Kürze
- Beglaubigte Übersetzungen Montenegrinisch, Serbisch, Kroatisch und Bosnisch – ins Deutsche und aus dem Deutschen
- Urkunden in kyrillischer und lateinischer Schrift, Namen einheitlich nach Ihrem Reisepass
- Auch ältere Dokumente aus dem ehemaligen Jugoslawien auf Serbokroatisch
- Foto oder Scan genügt, das Original mit Stempel und Unterschrift kommt per Post
- Dazu Dolmetschen vor Ort, per Video und per Telefon
Montenegrinisch, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch – eine Sprache oder vier?
Montenegrinisch, Serbisch, Kroatisch und Bosnisch sind vier eng verwandte Standardsprachen, deren Sprecherinnen und Sprecher sich gut verstehen und die früher gemeinsam als Serbokroatisch bezeichnet wurden.
Heute hat jeder Staat seine eigene Standardsprache mit eigenen Fachbegriffen. Montenegrinisch ist seit der Verfassung von 2007 Amtssprache Montenegros und hat einen eigenen internationalen Sprachcode (cnr). Für eine beglaubigte Übersetzung zählt deshalb nicht nur der Inhalt, sondern auch die Behördensprache des jeweiligen Landes. Das zeigt schon die Bezeichnung für den Auszug aus dem Geburtenregister:
- Serbisch: Извод из матичне књиге рођених in kyrillischer oder Izvod iz matične knjige rođenih in lateinischer Schrift
- Kroatisch: Izvadak iz matice rođenih
- Bosnisch: Izvod iz matične knjige rođenih
- Montenegrinisch: Izvod iz matičnog registra rođenih
Unsere Übersetzer:innen kennen diese Unterschiede. Sie übertragen jeden Begriff so, dass deutsche Behörden die Urkunde eindeutig zuordnen können.
Kyrillisch oder lateinisch – wie werden Namen in der Übersetzung geschrieben?
In einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche erscheinen kyrillisch geschriebene Namen in lateinischer Schrift – in der Regel in der Schreibweise Ihres Reisepasses.
Serbisch wird in beiden Schriften geschrieben. Amtliche Schrift in Serbien ist laut Verfassung die kyrillische, im Alltag ist die lateinische weit verbreitet. In Montenegro sind beide Schriften gleichberechtigt, in Bosnien und Herzegowina werden ebenfalls beide verwendet. Kroatisch wird lateinisch geschrieben. Das serbische kyrillische und das lateinische Alphabet entsprechen sich Buchstabe für Buchstabe: Aus Ђорђевић wird Đorđević.
Wichtig sind die Sonderzeichen č, ć, đ, š und ž. Sie unterscheiden Namen voneinander. Wir übernehmen sie deshalb unverändert und ersetzen sie nicht durch einfache Buchstaben.
Welche Dokumente aus Montenegro, Serbien, Kroatien und Bosnien übersetzen wir?
Am häufigsten übersetzen wir Personenstandsurkunden, Zeugnisse und Führerscheine – für Standesamt, Ausländerbehörde, Einbürgerung oder Anerkennung.
- Geburtsurkunden und Auszüge aus dem Geburtenregister – siehe auch Geburtsurkunde übersetzen lassen
- Heiratsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse und Scheidungsurteile – siehe Heiratsurkunde übersetzen lassen
- Staatsangehörigkeitsnachweise und Meldebescheinigungen
- Führerscheine aus Serbien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina, etwa für die Umschreibung – mehr unter Führerschein übersetzen lassen
- Schul-, Berufs- und Hochschulzeugnisse für die Anerkennung – mehr unter Zeugnis übersetzen lassen
- Urteile, Verträge und Vollmachten
Auch Urkunden aus der Zeit vor 1991, die im ehemaligen Jugoslawien auf Serbokroatisch ausgestellt wurden, übersetzen wir vollständig. Umgekehrt übertragen wir deutsche Urkunden, Zeugnisse und Urteile ins Montenegrinische, Serbische, Kroatische oder Bosnische – etwa für eine Eheschließung, einen Erbfall oder die Anerkennung im Herkunftsland.
Brauche ich eine Apostille für Urkunden aus diesen Ländern?
Ob Sie eine Apostille brauchen, entscheidet die deutsche Stelle, bei der Sie die Urkunde einreichen – möglich ist sie für alle vier Länder, denn Montenegro, Serbien, Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina gehören zum Haager Apostille-Übereinkommen.
Die Apostille ist eine Echtheitsbestätigung, die eine Behörde des Ausstellungsstaats auf der Originalurkunde anbringt. Das Übersetzungsbüro stellt sie nicht aus. Lassen Sie die Apostille am besten vor der Übersetzung anbringen – dann übersetzen wir sie gleich mit.
Sonderfall Kroatien
Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union (EU). Seit dem 16. Februar 2019 sind bestimmte öffentliche Urkunden aus EU-Staaten, etwa über Geburt, Eheschließung oder Tod, nach der EU-Verordnung 2016/1191 von der Apostille befreit. Zusätzlich gibt es mehrsprachige Formulare, die als Übersetzungshilfe dienen. Ob die deutsche Stelle ein solches Formular statt einer Übersetzung akzeptiert, klären Sie am besten vorher.
Wie läuft die beglaubigte Übersetzung ab?
Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Serbischen, Kroatischen, Bosnischen oder Montenegrinischen beauftragen Sie online, per E-Mail, per WhatsApp oder persönlich in unserem Büro in Mülheim an der Ruhr.
- Unterlagen hochladen
Foto, Scan oder PDF über das Formular oben, per E-Mail oder WhatsApp senden, dazu eine Kopie Ihres Reisepasses.
- Angebot prüfen
Sie erhalten Preis und verbindlichen Liefertermin, unverbindlich und bevor Kosten entstehen.
- Übersetzung und Beglaubigung
Ermächtigte Übersetzer:innen für Ihre Sprache übertragen das Dokument vollständig, mit Stempeln, Vermerken und Apostille.
- Lieferung
Das Original mit Stempel und Unterschrift kommt per Post oder liegt zur Abholung bereit, auf Wunsch vorab als PDF.
Der Preis richtet sich nach Umfang, Dokumentart, Liefertermin und Versand. Für Standardurkunden nennen wir Ihnen nach dem Upload einen verbindlichen Preis.
Gibt es auch Dolmetscher für Kroatisch, Serbisch und Bosnisch?
Ja, RAGUNATHAN vermittelt Dolmetscher:innen für Kroatisch, Serbisch, Bosnisch und Montenegrinisch – vor Ort, per Video und per Telefon.
Typische Einsätze sind Termine bei Gericht und Polizei, beim Notar, beim Standesamt, im Krankenhaus oder bei Geschäftsverhandlungen. Meist wird konsekutiv gedolmetscht, also abschnittsweise nach dem Gesagten. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften werden Dolmetscher:innen in Nordrhein-Westfalen allgemein beeidigt, Übersetzer:innen dagegen ermächtigt. Video- und Telefoneinsätze sind oft noch am selben Tag möglich. Mehr dazu auf unserer Seite Dolmetschen vor Ort, per Video und Telefon.
Warum RAGUNATHAN?
- Seit 1986
Erfahrung mit beglaubigten Übersetzungen für Standesämter, Ausländerbehörden, Gerichte und Notare.
- ISO 9001:2015
Vom TÜV SÜD zertifizierte Abläufe, Inhaber Mitglied im BDÜ – Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer.
- Über 1.000 Sprachprofis
170 Sprachen und Dialekte, darunter alle vier Standardsprachen sowie Mazedonisch, Slowenisch und Albanisch.
- Ohne Termin im Büro
Dokumente in Mülheim-Styrum persönlich abgeben oder den Auftrag komplett online erteilen.
Fragen zu Ihren Unterlagen? Rufen Sie uns an unter 0208 99 04 77 (Mo–Fr 08:30–16:30 Uhr) – wir beraten Sie kostenlos.
FAQ
Häufige Fragen – Übersetzungsbüro Montenegrinisch, Serbisch, Kroatisch und Bosnisch
Kurz und verständlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie gern persönlich.
Ihre Frage stellenWas kostet eine beglaubigte Übersetzung Serbisch–Deutsch?
Der Preis richtet sich nach Umfang, Dokumentart, Liefertermin und Versand. Für Standardurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden nennen wir Ihnen nach dem Upload eines Fotos oder Scans einen verbindlichen Preis. Das gilt ebenso für Kroatisch, Bosnisch und Montenegrinisch. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich, Kosten entstehen erst mit Ihrer Zusage.
Übersetzen Sie Urkunden in kyrillischer Schrift?
Ja. Wir übersetzen serbische, montenegrinische und bosnische Dokumente in kyrillischer und in lateinischer Schrift. Kyrillisch geschriebene Namen geben wir in lateinischer Schrift wieder, am besten in der Schreibweise Ihres Reisepasses. So stimmen Ihre Namen in allen Unterlagen überein, und es gibt keine Rückfragen.
Ist Montenegrinisch dasselbe wie Serbisch?
Nicht ganz. Montenegrinisch und Serbisch sind eng verwandt und gegenseitig gut verständlich, doch Montenegrinisch ist seit 2007 eigene Amtssprache Montenegros. Urkunden verwenden teils andere Begriffe, etwa beim Auszug aus dem Geburtenregister. Für beglaubigte Übersetzungen setzen wir Übersetzer:innen ein, die die Behördensprache des jeweiligen Landes kennen.
Brauche ich für eine kroatische Geburtsurkunde eine Apostille?
In der Regel nicht. Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union, und nach der EU-Verordnung 2016/1191 sind öffentliche Urkunden etwa über Geburt, Eheschließung oder Tod seit 2019 von der Apostille befreit. Ob die deutsche Stelle eine beglaubigte Übersetzung oder ein mehrsprachiges Formular verlangt, erfragen Sie am besten direkt dort.
Wie wird mein Name mit č, ć oder đ in der Übersetzung geschrieben?
Genau so, wie er in Ihrem Reisepass oder in der Originalurkunde steht – mit allen Sonderzeichen. Die Zeichen č, ć, đ, š und ž unterscheiden Namen voneinander, deshalb lassen wir sie nicht weg und ersetzen sie nicht. Senden Sie uns am besten eine Kopie Ihres Passes mit, dann ist die Schreibweise eindeutig.
Übersetzen Sie auch alte Urkunden aus Jugoslawien?
Ja. Viele Geburts- und Heiratsurkunden wurden vor 1991 im ehemaligen Jugoslawien auf Serbokroatisch ausgestellt, teils in kyrillischer Schrift. Wir übersetzen sie vollständig und beglaubigt. Manche Stellen verlangen zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Register des heutigen Staates. Fragen Sie dort nach, welche Fassung Sie brauchen.
Übersetzen Sie auch vom Deutschen ins Bosnische oder Kroatische?
Ja. Wir übersetzen deutsche Urkunden, Zeugnisse, Urteile und Verträge ins Bosnische, Kroatische, Serbische oder Montenegrinische. Ob die Behörde im Zielland eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung annimmt oder zusätzlich eine Apostille auf dem deutschen Original verlangt, legt sie selbst fest. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen vorab zu klären.
Wie bekomme ich einen Dolmetscher für Serbisch oder Kroatisch?
Über unsere Seite Dolmetschen, per E-Mail, per WhatsApp oder telefonisch unter 0208 99 04 77. Nennen Sie uns Sprache, Datum, Uhrzeit, Ort und Anlass – Sie erhalten ein unverbindliches Angebot. Per Video oder Telefon ist ein Einsatz oft noch am selben Tag möglich, vor Ort bundesweit nach Absprache.
Einsatzorte
Aus Mülheim an der Ruhr – bundesweit für Sie da
- Mülheim an der Ruhr
- Bochum
- Bottrop
- Dortmund
- Duisburg
- Essen
- Gelsenkirchen
- Hagen
- Hamburg
- Hamm
- Herne
- Krefeld
- Oberhausen
- Recklinghausen
Leistungen
Weitere Leistungen
- Beglaubigte Express-Übersetzung Englisch
- Beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Ukrainisch/Russisch–Deutsch
- Dolmetscher Tamil–Deutsch
- Dolmetscher und Übersetzer für seltene Sprachen
- Führerschein übersetzen lassen
- Geburtsurkunde übersetzen lassen
- Heiratsurkunde übersetzen lassen
- Zeugnis übersetzen lassen
- Beglaubigte Übersetzungen & Fachübersetzungen
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